Der private Krankenversicherer kann einen Vertrag immer kündigen, wenn der Nachweis besteht, das der Versicherungsnehmer betrogen hat wie z.b. beim Ausfüllen von Gesundheitsfragen. Darüber gibt es ein Urteil welches dieses nochmal bestätigt.
Die private Krankenversicherung sollte deshalb immer gewissenhaft beantragt werden.