Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt über den Rehaparagraphen im SGB bestimmte Präventionsmaßnahmen im Einzelfall. Dies kann z.B. bei Rückenbeschwerden in Form von Reha-Fitnesstraining im Fitnessclub stattfinden. Das Rehaprogramm bedarf einer Verordnung vom Arzt. Wenn das Personal im Fitnessclub oder in der Rehaeinrichtung gewissen Vorschriften entspricht, kann gegen geringen monatlichen Aufpreis zwei mal pro Woche trainiert werden.
Durch eine Zusatzversicherung können sogar Heilpraktikerleistungen in Anspruch genommen werden mit einer jährlichen Begrenzung und einer Wartezeit.
Für bestimmt Personengruppen (Selbständige,Angestellte über JAE,Studenten….) kommt evtl. sogar die PKV (private Krankenversicherung) in Frage. Diese kann auch online (Krankenversicherung Onlinevergleich) abgeschlossen und vergliechen werden.